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Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes beschlossen

31.03.2022
Bild: Pixabay
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Gestern wurde in zweiter Lesung die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom Landtag beschlossen. Manfred Ländner ist erfreut, dass die bereits länger dauernde Abstimmung mit Rettungsverbänden und Fachabteilung ein gutes Ende gefunden hat. Das neue Rettungsdienstgesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

Die Gesetzesänderung schaft die rechtlichen Grundlagen für wichtige Digitalprojekte wie den "Telenotarzt". Dadurch wird ermöglicht, dass per Videoübertragung am Einsatzort und im Rettungswagen schnell auf zusätzliches Expertenwissen eines Telenotarztes zugegriffen werden kann.

Mit einem Notfallregister könnnen wichtige zusätzliche Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorugng im Rettungsdienst gewonnen werden.

Gelöst ist mit der Gesetzesnovelle auch die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten ‘Bereichsausnahme’ im Rettungsdienst. Der EuGH hatte entschieden, dass ein europaweites Vergabeverfahren für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. “Wir unterstützen damit ausdrücklich den verstärkten Einsatz von ehrenamtlichen Kräften“, so Ländner.

Manfred Ländner

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